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   BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 748/16 (F)   

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https://dejure.org/2017,11669
BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 748/16 (F) (https://dejure.org/2017,11669)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2017 - 5 AZR 748/16 (F) (https://dejure.org/2017,11669)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2017 - 5 AZR 748/16 (F) (https://dejure.org/2017,11669)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 108 Abs. 1 GewO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Keine unmittelbare Geltung griechischer Spargesetze in Deutschland; Keine deutsche Gerichtsbarkeit für hoheitliches Handeln eines anderen Staates; Abgrenzung zwischen hoheitlicher und nicht-hoheitlicher Staatstätigkeit; Keine unmittelbare Geltung griechischer Spargesetze ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatenimmunität; drittstaatliche Eingriffsnormen

  • rechtsportal.de

    GG Art. 25 ; GVG § 20 Abs. 2 ; EGBGB Art. 34
    Keine unmittelbare Geltung griechischer Spargesetze in Deutschland

  • datenbank.nwb.de

    Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 962/13

    Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 748/16
    Der Senat hat mit Beschluss vom 3. März 2015 das Revisionsverfahren bis zur Erledigung des Vorabentscheidungsersuchens durch den Gerichtshof der Europäischen Union im Rechtsstreit Republik Griechenland ./. Nikiforidis (Beschluss vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 962/13 (A) - BAGE 151, 75) ausgesetzt.

    Das hat der Senat in einem Parallelverfahren für Lehrkräfte, die an der Ersatzschule der Beklagten in N im Rahmen von Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 15 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.

    Auch insoweit wird zur Begründung auf die vorgenannte Senatsentscheidung verwiesen (BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 25 ff.) .

    Die Klägerin hat für das gezahlte Arbeitsentgelt Anspruch auf Abrechnungen nach § 108 Abs. 1 GewO (vgl. BAG 26. April 2017 - 5 AZR 962/13 - Rn. 45 ff.) .

  • LAG Nürnberg, 17.12.2013 - 7 Sa 506/12
    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 748/16
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 17. Dezember 2013 - 7 Sa 506/12 - wird zurückgewiesen.
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